Fibrome

Was sind Fibrome, dermale Nävi oder Hautwarzen?

Gemeinsam haben alle diese Hautveränderungen, dass sie gutartig sind und nur entfernt werden müssen, wenn sie störend sind, sich häufig entzünden oder Schmerzen verursachen.

Wie können diese Hautveränderungen entfernt werden?

Wir verwenden in der Dermastube ein Radiofrequenzgerät oder CO2 Laser zur Abtragung dieser leicht erhabenen Hautveränderungen. Die Behandlung erfolgt schmerzarm in örtlicher Betäubung und hinterlässt eine kleine Schürfwunde, die unter Bildung von Wundschorf in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen abheilt. In dieser Zeit verwenden sie eine Wundcreme zur schnelleren Abheilung und einen Lichtschutz zur Verhinderung eine vermehrten Bräunung der Hautstelle. Die Behandlung hat den Vorteil, dass in der Regel keine Narbe entsteht. Die Abheilung im Gesicht ist häufig schneller als am Körper.

Ist die Behandlung schmerzhaft?

Die Behandlung erfolgt in örtlicher Betäubung in unserer Handwerksstube, dem nach Hygienerichtlinien ausgestattetem Eingriffsraum in der Dermastube. Bis auf einen kleinen Einstich bei der örtlichen Betäubung, ist die Behandlung schmerzfrei.

Muss ein Verband getragen werden?

Direkt nach der Behandlung tragen wir eine Wundcreme und ein Pflaster oder bei leichter Blutung einen Druckverband auf. Dieser kann am nächsten Tag schon entfernt werden, da Schürfwunden erfahrungsgemäß gut an der Luft abheilen. Sollte die Schürfwunde an einer Stelle liegen, an der Kleidung reibt, kann es in den ersten Tagen notwendig sein, ein kleines Pflaster zu tragen.

Wie lange muss ich auf Sport, Schwimmbad und Sauna verzichten?

Sie sollten bis zur Ausbildung eines trockenen Wundschorfes auf starkes Schwitzen und langen Wasserkontakt verzichten, da es dadurch zu einer Verzögerung der Abheilung und Entzündung der Schürfwunde kommen kann.

Wird eine weitere Untersuchung der Hautprobe durchgeführt?

Wir empfehlen alle entfernten Hautveränderungen histologisch untersuchen zu lassen, um seltene bösartige Veränderungen auszuschließen. Die Kosten werden direkt über das Histologielabor abgerechnet und betragen max. €80,-.

Wird die Behandlung von gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

Da es sich um eine gutartige und lediglich störende Hautveränderung handelt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für so eine Behandlung leider nicht. Wir bieten gesetzlich versicherten Patienten diese Behandlung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an. Die Kosten für die Behandlung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Je nach Aufwand entstehen Gesamtkosten für die Behandlung von ca. €160-260,-. Die histologische Untersuchung wird direkt über das Histologielabor abgerechnet und beträgt max. €80,-.

Können die Hautveränderung wiederkommen?

Die entfernte Hautveränderung wächst nicht direkt wieder nach, aber es können neue Hautveränderungen auch an gleicher Lokalisation entstehen. Sollte bei ihnen nach einer Radiofrequenzbehandlung neue Hautveränderungen auffallen, melden sie sich bitte bei uns. Wir schauen uns den Befund genau an und besprechen mit ihnen, wie wir weiter vorgehen können, um ein möglichst optimales Ergebnis zu erzielen. 

Wir beraten Sie gerne zu diesem hautchirurgischen Thema. Sprechen Sie mit uns in Ihrem individuellen Beratungstermin.

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